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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

IBM erbringt den nachfolgend beschriebenen Herstellerservice nur für Maschinen, die der Kunde für den Eigenbedarf erworben hat, und nicht für zum Wiederverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff "Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Zusatzeinrichtungen, Typen- oder Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör oder Kombinationen von diesen. Der Begriff "Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor.

Das Dokument "Freiwilliger Herstellerservice" steht im Internet in mehreren Sprachen auf der folgenden IBM Internet-Website zur Verfügung: http://www.ibm.com/systems/support/machine_warranties/.

Umfang des Herstellerservice

IBM gewährleistet, dass jede Maschine in Material und Ausführung fehlerfrei ist und ihren Spezifikationen entspricht. Die "Spezifikationen" sind die spezifischen Maschinendaten, die in den "Official Published Specifications" angegeben sind, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Während des Zeitraums des Herstellerservice leistet IBM Reparatur- und Austauschservice für die Maschine im Rahmen der Art des Herstellerservice, den IBM für die Maschine festgelegt hat. Der Zeitraum des Herstellerservice für die Maschine umfasst einen festen Zeitraum, der mit dem Installationsdatum beginnt. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das Datum auf der Rechnung oder dem Kaufbeleg das Installationsdatum. In Teil 3 sind der Zeitraum des Herstellerservice, die Art des Herstellerservice und der Service-Level der Maschine des Kunden genau angegeben.

Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Typen- und Modellumwandlungen oder Modellerweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein IBM Ersatzteil erhält den Herstellerservice-Status des entfernten Teils. Ein IBM Ersatzteil, das in eine Maschine eingebaut wird, ohne ein bereits vorhandenes Teil zu ersetzen, unterliegt dem Herstellerservice, der zum Zeitpunkt seines Einbaus wirksam war. Sofern von IBM nicht anders angegeben, gelten für dieses Teil derselbe Zeitraum des Herstellerservice, dieselbe Art von Herstellerservice und derselbe Service-Level wie für die Maschine, in die das Teil eingebaut ist.

Sofern von IBM nicht anders angegeben, gilt dieser Herstellerservice nur in dem Land oder in der Region, in der der Kunde die Maschine erworben hat.

DIESER HERSTELLERSERVICE IST ABSCHLIESSEND UND ERSETZT SÄMTLICHE SONSTIGEN EVENTUELL BESTEHENDEN ANSPRÜCHE DES KUNDEN. NACH DER RECHTSORDNUNG BZW. GERICHTSBARKEIT EINIGER LÄNDER IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON AUSDRÜCKLICHEN UND/ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN/GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ERLAUBT, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. IN DIESEM FALL IST EIN DERARTIGER HERSTELLERSERVICE AUF DIE DAUER DES ZEITRAUMS DES HERSTELLERSERVICE BEGRENZT. NACH ABLAUF DIESES ZEITRAUMS WIRD KEIN HERSTELLERSERVICE MEHR ERBRACHT. DARÜBER HINAUS IST NACH DER RECHTSORDNUNG BZW. GERICHTSBARKEIT EINIGER LÄNDER DIE VERKÜRZUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST NICHT ERLAUBT, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.

Ausschluss vom Herstellerservice

Folgendes ist nicht Bestandteil dieses Herstellerservice:

 a.Fehler oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung (einschließlich der Nutzung von Maschinenkapazität oder -leistung, die nicht schriftlich von IBM bestätigt wurde), Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung oder unsachgemäße Wartung durch den Kunden verursacht wurden;
 b.Schäden, die durch Ereignisse verursacht wurden, die sich der Kontrolle von IBM entziehen;
 c.Schäden, die durch Produkte verursacht wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist;
 d.Produkte anderer Hersteller, einschließlich der Produkte, die IBM auf Anforderung des Kunden hin zusammen mit einer IBM Maschine bereitstellt oder auf einer IBM Maschine installiert;
 e.Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien und Druckkassetten) sowie Strukturteile (z. B. Rahmen und Verkleidungen);
 f.Service für den Umbau von Maschinen; und
 g.Service für eine Maschine, auf der Maschinenkapazität oder -leistung genutzt wird, die nicht schriftlich von IBM bestätigt wurde.

Bei Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern auf der Maschine oder auf den Maschinenteilen erlischt der Herstellerservice.

IBM gewährleistet nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb einer Maschine.

Technische oder andere Unterstützung, die für eine Maschine im Rahmen des Herstellerservice zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Unterstützung bei Fragen zu Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich auf die Einrichtung und Installation der Maschine beziehen, wird NUR IM RAHMEN DER GESETZLICHEN REGELN UND FRISTEN bereitgestellt.

Inanspruchnahme des Herstellerservice

Funktioniert die Maschine während des Zeitraums des Herstellerservice nicht wie zugesagt, lesen Sie die Informationen zu Unterstützung und Fehlerbestimmungsprozeduren in der Servicedokumentation, die mit der Maschine geliefert wurde. Eine Kopie der Servicedokumentation für Ihre Maschine finden Sie auch auf der IBM Website unter der Adresse http://www.ibm.com unter "Support and downloads".

Kann der Kunde das Problem nicht mithilfe der Servicedokumentation lösen, sollte er sich an IBM oder den Reseller wenden. IBM Kontaktinformationen sind in Teil 3 zu finden. Wenn der Kunde seine Maschine nicht bei IBM registrieren lässt, wird er eventuell zur Vorlage des Kaufbelegs aufgefordert als Nachweis dafür, dass er Anspruch auf den Herstellerservice hat.

Fehlerbehebung durch IBM

IBM wird eine Fehlerdiagnose für ein bei einem Kunden aufgetretenes Problem per Telefon oder elektronisch durch Zugriff auf eine IBM Internet-Website durchführen und versuchen, das Problem auf diesem Weg zu lösen. Bestimmte Maschinen verfügen über Funktionen zur Fernunterstützung für die direkte Problemmeldung an IBM sowie die Fehlerbestimmung und Fehlerbehebung durch IBM per Fernzugriff. Wenn der Kunde Service bei IBM anfordert, muss er die von IBM angegebenen Fehlerbestimmungs- und Fehlerbehebungsprozeduren befolgen. Sollte IBM im Anschluss an die Fehlerbestimmung die Entscheidung treffen, dass Vor-Ort-Service erforderlich ist, wird ein Kundendiensttechniker mit der Ausführung der Servicearbeiten am Standort des Kunden beauftragt.

Der Kunde ist für das rechtzeitige Herunterladen oder Beschaffen bei IBM und Installieren des genannten Maschinencodes für die bestimmte Maschine (Mikrocode, Basic Input/Output System-Code (genannt "BIOS"), Hilfsprogramme, Einheitentreiber und Diagnoseprogramme, die mit einer IBM Maschine geliefert werden) und weiterer Software-Updates von einer IBM Internet-Website oder von anderen elektronischen Medien und die Einhaltung der von IBM bereitgestellten Anweisungen selbst verantwortlich. Der Kunde kann Maschinencode-Änderungen von IBM installieren lassen, wobei dieser Service jedoch gesondert in Rechnung gestellt wird.

Einige Teile der IBM Maschinen sind durch den Kunden austauschbare Funktionseinheiten (so genannte "CRUs", Customer Replaceable Units). Kann das Problem mithilfe einer CRU (z. B. Tastatur, Speicher oder Festplattenlaufwerk) behoben werden, liefert IBM dem Kunden diese CRU, damit dieser die Installation selbst vornimmt.

Funktioniert die Maschine während des Zeitraums des Herstellerservice nicht wie zugesagt und kann das Problem des Kunden per Telefon oder elektronisch durch Anwendung von Maschinencode oder Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden, wird IBM, ihr Subunternehmer oder ein Reseller, der von IBM zur Ausführung des Herstellerservice autorisiert ist, nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine reparieren, damit sie wieder funktioniert, oder 2) durch eine funktional mindestens gleichwertige Maschine ersetzen. Ist IBM, ihr Subunternehmer oder der Reseller nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, ist der Kunde berechtigt, die Maschine an die Verkaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.

IBM, ihr Subunternehmer oder der Reseller wird auch die für die jeweilige Maschine zwingend erforderlichen technischen Änderungen (Engineering Changes) ausführen.

Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils

Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Herstellerservice ausgetauscht werden, geht die von IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden übergeht. Der Kunde versichert, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind den ersetzten Teil funktional mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Herstellerservice-Status der entfernten Maschine oder des entfernten Teils.

Weitere Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,

 a.alle nicht durch diesen Herstellerservice abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Modelländerungen und -erweiterungen sowie Zubehörteile zu entfernen, bevor IBM, ihr Subunternehmer oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzt, und bestätigt, dass keine rechtlichen Verpflichtungen oder Einschränkungen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen;
 b.bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für die Ausführung der Serviceleistungen an dieser Maschine durch IBM, ihren Subunternehmer oder den Reseller einzuholen;
 c.soweit zutreffend, vor Erbringung der Serviceleistungen:
  1. die von IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen,
  2. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Zahlungsmittel zu sichern bzw. von der Maschine zu entfernen; und
  3. IBM, ihren Subunternehmer oder den Reseller von einer Standortänderung der Maschine in Kenntnis zu setzen;
 d.IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller ausreichenden und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren, damit sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können;
 e.IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller zu gestatten, alle zwingend erforderlichen technischen Änderungen (Engineering Changes), wie z. B. sicherheitsrelevante Änderungen, zu installieren;
 f.wenn gemäß der Art des Herstellerservice die Anlieferung einer fehlerhaften Maschine durch den Kunden erforderlich ist, die fehlerhafte Maschine ordnungsgemäß verpackt an den von IBM angegebenen Standort zu senden. Nachdem die Maschine repariert oder ausgetauscht wurde, wird die reparierte Maschine auf Kosten von IBM an den Kunden zurückgesandt oder dem Kunden auf Kosten von IBM eine Ersatzmaschine zur Verfügung gestellt, sofern IBM keine anderen Regelungen getroffen hat. IBM trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der Maschine des Kunden, 1) während sie sich im Besitz von IBM befindet oder 2) in Fällen, in denen IBM die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem Transportweg befindet, und
 g.im Falle der Einsendung einer Maschine an IBM alle nicht ursprünglich mit der Maschine gelieferten Programme und sämtliche Daten einschließlich 1) Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen oder juristischen Personen ("Personenbezogene Daten") und 2) vertrauliche oder proprietäre Informationen sowie andere Daten unwiederbringlich zu löschen. Können personenbezogene Daten nicht entfernt oder gelöscht werden, ist der Kunde verpflichtet, solche Informationen (z. B. durch Anonymisieren oder Verschlüsseln) in einer Weise umzusetzen, dass sie im Rahmen des geltenden Rechts nicht mehr als personenbezogene Daten bezeichnet werden können. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, alle Zahlungsmittel auf den Maschinen, die an IBM eingesandt werden, zu entfernen. IBM übernimmt keine Verantwortung für Zahlungsmittel sowie Programme, die nicht ursprünglich von IBM mit der Maschine geliefert wurden, oder Daten, die sich auf der an IBM eingesandten Maschine befinden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass IBM berechtigt ist, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses "Freiwilligen Herstellerservice" die gesamte Maschine, Teile der Maschine oder die Software an andere IBM Standorte oder Standorte von Dritten weltweit zu verschicken, und erteilt IBM die Genehmigung dazu.

Haftungsbegrenzung

Soweit der Kunde durch Verschulden von IBM oder aus sonstigen Gründen von IBM Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von IBM, unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der an IBM gerichtete Schadensersatzanspruch des Kunden beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, für alle Schadensersatzansprüche in Bezug auf das Produkt begrenzt auf

 a.Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und
 b.bei anderen direkten Schäden bis zu den für die Maschine, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist, zu entrichtenden Gebühren (bei regelmäßig anfallenden Gebühren gilt die Jahresgebühr). Im Sinne dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff "Maschine" den Maschinencode und den Lizenzierten Internen Code ("LIC").

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Lieferanten, Subunternehmer und Reseller von IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und ihre Lieferanten, Subunternehmer und Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND IBM ODER IHRE LIEFERANTEN, SUBUNTERNEHMER ODER RESELLER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN: 1) SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DRITTER GEGENÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. NACH DER RECHTSORDNUNG BZW. GERICHTSBARKEIT EINIGER LÄNDER IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON AUSDRÜCKLICHEN UND/ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN /GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ERLAUBT, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.

Geltendes Recht

Der Kunde und IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem der Kunde die Maschine erworben hat, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen des Kunden und von IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

DIESER HERSTELLERSERVICE ERMÖGLICHT DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN.

Gerichtsstand

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen des Kunden und IBM unterliegen der Gerichtsbarkeit des Landes, in dem der Kunde die Maschine erworben hat.